Umweltausschuss diskutiert Zuverlässigkeit der Stromversorgung

 

Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat in seiner Sitzung am 17. Februar 2022 auf Antrag der FDP/DVP über die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Stromversorgung in Baden-Württemberg diskutiert und sich zudem auf Anträge der SPD sowie FDP/DVP mit Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms (IRP) befasst, erklärte der Vorsitzende des Gremiums, Daniel Karrais (FDP/DVP).

 

Ob Ausbau der E-Mobilität, erhöhter Einsatz von elektrischen Wärmepumpen oder auch die zunehmende Digitalisierung: „In den nächsten Jahren wird der Bedarf an Strom aller Voraussicht nach weiter ansteigen“, berichtete der Ausschussvorsitzende Karrais. Der zukünftige Bedarf sei in den vergangenen Jahren zu gering eingeschätzt worden. Die Bundesregierung gehe nun davon aus, dass sich der Bruttostrombedarf von Deutschland im Jahr 2030 in einer Spanne zwischen 680 und 750 Terawattstunden (TWh) bewegen würde. 2020 lag der Bruttostromverbrauch noch bei 545 TWh.

Gleichzeitig sei der Ausstieg aus den fossilen Energien sowie der Atomenergie geplant. So solle beispielsweise bis spätestens Ende des Jahres 2038 die Erzeugung elektrischer Energie durch den Einsatz von Kohle beendet sein. Dies wurde von den Fraktionen Grüne, CDU, SPD sowie FDP/DVP als Teil der Energiewende als richtiger Schritt bezeichnet.

Die Mitglieder des Umweltausschusses waren sich Karrais zufolge jedoch einig, dass es eine große Herausforderung sei, eine ausschließlich klimaneutrale Energieversorgung zu leisten. „Es gibt noch keine konkreten Zahlen, wie viel Produktionskapazitäten durch Wind-, Sonnen- und Gaskraftwerke zu welchem Zeitpunkt benötigt werden, um die Klimaziele des Landes zu erreichen,“ erklärte der Vorsitzende. Eine entsprechende Studie sei derzeit in Arbeit. Im Ausschuss wurde nun auf Antrag der FDP/DVP debattiert, wie trotz der bekannten Umstände die Stromversorgung sichergestellt werden könne und inwiefern sie zuverlässig sei. Nach Aussagen von Karrais teilte das Ministerium mit, dass sich das Versorgungsystem durch einen steigenden Anteil an erneuerbaren Energien anpassen müsse. Windenergie- und Solaranlagen würden keine konstanten Strommengen liefern. „Der Strommarkt wird immer dynamischer. Entsprechend muss das Netz ausgebaut und auch neue Formen der dezentralen Speicherung von Strom bedacht werden“, erklärte Karrais. Um die wetterabhängigen Schwankungen auszugleichen, sei neben zusätzlichen Speichern vor allem der überregionale Ausgleich durch den Ausbau der Netzinfrastruktur notwendig. Eine Schlüsselrolle würde es spielen, die so genannte Residuallast zu decken. Darunter verstehe man die nachgefragte elektrische Leistung abzüglich der Einspeisung von schwankungsanfälligen Erzeugern wie z. B. Windenergie- oder Photovoltaikanlagen. Um dies zu erreichen, sei übergangsweise der Umbau von Kohlekraftwerken in gasbefeuerte Kraftwerke notwendig, die nach und nach auf die Nutzung von Wasserstoff umgestellt werden könnten. „Es ist erforderlich, dass auch Gaskraftwerke neu errichtet werden, um die Stabilität des Stromnetzes sicherzustellen,“ fasste Karrais die Erkenntnisse zusammen.

Nun ginge es darum, schnell Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, da man nur so schnell genug sein könne, um die Ziele zu erreichen. Es gehe kein Weg am Ausbau der erneuerbaren Energien vorbei. So sei es das Ziel, dass bis in die 30er-Jahre der Großteil der Stromversorgung damit abgedeckt werden könne, was aus Sicht des Ministeriums ambitioniert aber möglich sei.

Wie Karrais berichtete, beriet der Ausschuss auf Anträge der SPD sowie FDP/DVP außerdem über Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms (IRP). Aufgrund bilateraler Vereinbarungen zwischen Deutschland und Frankreich im Jahr 1988 hatte Baden-Württemberg die Entwicklung des IRP beschlossen. Nach Auskunft des Vorsitzenden würden sich die Gesamtinvestitionskosten für das Integrierte Rheinprogramm auf insgesamt rund 1,72 Mrd. Euro belaufen.

Die Fraktionen seien sich in der Sitzung über die Notwendigkeit und Bedeutung eines optimalen Hochwasserschutzes einig gewesen. Wichtigste Maßnahme des Programms sei der Bau von Hochwasserrückhalteräumen, der von den Abgeordneten ebenfalls begrüßt wurde, da er den Menschen und der Natur in der Region etwas zurückgeben würde.

Kritisch hinterfragt wurden hingegen bestimmte Ausgleichsmaßnahmen für die Hochwasserrückhalteräume. Dazu zählten z. B. ökologische Flutungen, Wildkorridore, die Sicherung von Habitatbäumen oder auch die Anlage von Haselmausbiotopen. Nach Aussagen von Karrais erklärte das Ministerium, dass solche Ausgleichsmaßnahmen zum Tragen kämen, wenn durch geplante Hochwasserrückhalteräume erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzgütern, Lebensräumen und/oder Arten festgestellt würden, sofern Vermeidungs-, Minderungs- oder Schadenbegrenzungsmaßnahmen nicht möglich seien.

Mögliche Auswirkungen von ökologischen Flutungen u.a. auf die Tier- und Pflanzenwelt oder auch auf die Land- und Forstwirtschaft seien in der Sitzung kontrovers diskutiert worden, so Karrais. Das Ministerium entgegnete, dass ökologische Flutungen zur Entwicklung wertvoller auenähnlicher Lebensgemeinschaften führen würden. Diese neuen Lebensräume kämen zudem optimal mit Hochwassersituationen zurecht. Mit dem Programm gehe man nach Aussagen des Ministeriums in die richtige Richtung. „Ein Ausgleich der Interessen von Hochwasser- und Naturschutz sowie der Bevölkerung vor Ort muss stetig neu gefunden werden,“ fasste Karrais zusammen.

Viel Vertrauen in Politik wurde zerstört / Nachvollziehbare Maßnahmen erforderlich

 

Der Rottweiler FDP-Landtagsabgeordnete kritisiert die Haltung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zu den diskutierten Lockerungen in Sachen Corona-Maßnahmen scharf. „Das ewige Klammern des Ministerpräsidenten an seinem geliebten sogenannten Instrumentenkasten zerstört jedes Restvertrauen, das man in seine Landesregierung noch haben kann,“ sagte Karrais. Der Ministerpräsident hatte zuvor hinsichtlich Diskussionen um eine weitreichende Aufhebung der Corona-Maßnahmen ab 20. März erklärt, dass er die Möglichkeiten auf die Pandemie zu reagieren weiterhin brauche.

„Ziel aller Maßnahmen war es immer vor einer Überlastung des Gesundheitssystems zu schützen. Angesichts der aktuell abnehmenden Zunahme der täglichen Neuinfektionszahlen und geringen Auslastungen der Intensivbetten kann davon nicht mehr die Rede sein. Setzt sich dieser Trend fort, sind die Einschränkungen der Freiheitsrechte unverhältnismäßig,“ erklärt der Abgeordnete. Es sei dringend geboten, dass nachvollziehbare Zusagen gemacht würden. Man habe in den letzten Monaten durch plötzliche Entscheidungen und Kehrtwenden viel Vertrauen in die Politik zerstört, findet Karrais. Umso wichtiger sei es jetzt, eine klare Perspektive aufzuzeigen. Die 2G-Regeln in verschiedenen Orten sollten nach dem Willen des Rottweiler Vertreters im Landtag zeitnah fallen. „Die Regeln schaden massiv den Unternehmen, insbesondere der Gastronomie und Veranstaltungsbranche sowie den körpernahen Dienstleistungen, wie Friseuren. Die Freiheitseingriffe für nicht immunisierte Personen sind bei einem weiter positiven Trend nicht mehr hinnehmbar,“ sagte Karrais. Er begrüße daher den Beschlussvorschlag zur heutigen Ministerpräsidentenkonferenz, der einen klaren Plan zur Abschaffung der Maßnahmen vorsehe. „Ich hoffe, dass auch Ministerpräsident Kretschmann zur Vernunft kommt und nicht weiter Stur an fragwürdigen und unverhältnismäßigen Maßnahmen festhält. Vor allem aber muss klar sein: Die Diskussion um eine Impfpflicht muss vom Tisch,“ so der Abgeordnete abschließend.

 

 

Innenministerium wird der Bedrohung durch Cyberkriminalität nicht gerecht

 

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann erklärt anlässlich der Vorstellung des aktuellen Datenschutz-Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink:

„Es könnte kaum eine Zeit geben, in der dem Datenschutz eine größere Rolle zukommt. Die fortschreitende Corona-Pandemie führte zu immer massiveren Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz. Die Diskussionen über Impfpflicht und Impfregister oder der Versuch einer missbräuchlichen Verwendung der durch die luca-App erfassten Kontaktdaten machen die Bedeutung des Datenschutzes deutlich. Wenn Gesundheitsdaten zum Infektionsschutz erhoben werden, dürfen diese nicht für andere Zwecke genutzt werden. Deshalb begrüßen wir, dass auch der Landesdatenschutzbeauftragte genau auf den Umgang mit den Daten nach Ende der jeweiligen Maßnahmen achten wird. Das gilt insbesondere auch für die Erhebung von Gesundheitsdaten in Test- und Impfzentren, deren Verbleib in vielen Fällen unklar ist.

Der Bericht des Datenschutzbeauftragten verdeutlicht die Herausforderungen der digitalen Vernetzung. Datenschutz und Digitalisierung dürfen dabei kein Widerspruch sein. Datenschutz muss deshalb pragmatisch und praxisorientiert gedacht werden. In einer von Algorithmen getriebenen Welt werden Unmengen an Daten erfasst, die vom Verbraucher nicht einfach überblickt werden können. Damit selbstbestimmtes Handeln auch zukünftig möglich bleibt, ist Transparenz elementar. Gleichzeitig dürfen überbordende Datenschutzregelungen die Entwicklung und den Einsatz von KI-Anwendungen und Algorithmen nicht blockieren.“

 

Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Daniel Karrais ergänzt:

„Der deutliche Anstieg der Datenpannenmeldungen um mehr als 25 Prozent ist bedenklich. Eine extrem steigende Zahl an Cyberangriffen durch Verschlüsselungstrojaner bedrohen insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen. Die Bedeutung der Bekämpfung der Cyberkriminalität ist bei der Landesregierung jedoch leider nicht angekommen. Innenminister Strobl versucht sich mit einer Cybersicherheitsagentur zu profilieren, die ihren Namen nicht verdient. Anstatt auf bewährte Projekte, wie die Cyberwehr, zu setzen, wurde eine Agentur geschaffen für die weder ausreichend Personal, noch eine klare Aufgabenzuteilung vorliegt.“

 

Die Anwendung FIONA ist für Landwirte über sechs Wochen lang eine Baustelle

Laut einer Information des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz werden an der digitalen Plattform FIONA – Flächeninformation und Online-Antrag derzeit Wartungsarbeiten durchgeführt. Dazu meint der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Georg Heitlinger:

„Die Digitalisierung in der Landwirtschaft ist mit einem großen Potenzial an Chancen und Möglichkeiten verbunden. Doch während für unsere Landwirte in sämtlichen Bereichen ihrer Unternehmen wie Betriebsführung, Stallmanagement oder Vermarktung der Einzug in das digitale Zeitalter längst begonnen hat, hört es beim Landwirtschaftsministerium auch schon wieder auf.

Wer seit dem 27. Januar die Anwendung FIONA nutzen will, der landet im wahrsten Sinne des Wortes auf einer Baustelle. Man bittet um Verständnis, dass FIONA derzeit in Wartung bis zum Produktionsstart in voraussichtlich KW 10 sei. Landwirte nutzen das System aber nicht nur, um Förder- und Ausgleichsmaßnahmen zu beantragen. Sie sind in ihrer täglichen Arbeit auch auf das Flurstücksverzeichnis und Geoinformationssystem von FIONA angewiesen und stehen nun im Regen. Noch dazu wurden sie nicht einmal vorab über die Wartungsarbeiten informiert.

Dafür und dafür, dass das Land über sechs Wochen benötigt, um Wartungsarbeiten an einem Internet-Angebot durchzuführen, habe ich ganz sicher kein Verständnis. Es ist ein weiteres Zeugnis für die katastrophalen Zustände der Digitalisierung der Landesverwaltung. Ein Landwirtschaftsminister, der die Chancen der Digitalisierung für die Landwirtschaft im Land wirklich nutzen will, muss mit gutem Beispiel vorangehen.“

Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais ergänzt:

„Die Landesministerien und die Behörden müssen schleunigst eigene Digitalkompetenz aufbauen. Neben deutlich mehr Fachpersonal, müssen die Strukturen und das Arbeiten grundlegend digitalisiert werden. Solange digitale Anwendungen „analog“ gedacht werden, öffnen sich immer neue Sicherheitsrisiken und unnötige Wartungslücken.“

Bei einem Besuch tauschte sich der FDP-Landtagsabgeordnete Daniel Karrais mit Schrambergs Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr aus. Begleitet wurde er von Denis Bendigkeit, dem Vorsitzenden des neu gegründeten FDP-Ortsverbandes Schramberg & Umland.

Dieser war auch eines der Themen des gemeinsamen Austauschs. Rund 20 Mitglieder umfasst der Ortsverband, der im vergangenen Jahr ins Leben gerufen wurde. „Unser Ziel ist es, mit einer eigenen Liste für den Stadtrat in Schramberg zu kandidieren,“ bestätigte Bendigkeit die Frage Eisenlohrs nach einer Beteiligung des Ortsverbands bei den nächsten Kommunalwahlen.

Die aktuelle Corona-Situation erschwere die Arbeit des Gemeinderates, so Eisenlohr. Aufgrund der Lage habe man die Gemeinderatssitzungen zuletzt stark verkürzt. Eisenlohr drückte zugleich den Wunsch aus, die Sitzungen digital oder hybrid abhalten zu können. „Die Gemeindeordnung gibt derzeit keine rechtssicheren digitalen Beschlüsse her,“ erklärt die Oberbürgermeisterin. Merkwürdig sei auch die Regelung, dass Besucher für die Teilnahme an einer digitalen Sitzung in einen Raum mit Live-Übertragung kommen müssten. „Sinn von digitalen Sitzungen ist doch die Kontaktminimierung. Das steht dem völlig entgegen,“ bemängelt die Rathauschefin. Digitalpolitiker Karrais kennt das Problem: „Das Innenministerium hat bewusst die Regel so umständlich gemacht, damit es kaum genutzt wird. Offenbar haben manche Bürgermeister Angst vor digitalen Sitzungen. Da ist die Regierung letztlich eingeknickt,“ erinnert sich der Abgeordnete an die Beratungen im Landtag dazu.

Seit knapp über zwei Jahren sei sie nun im Amt und bedauere, dass in dieser Zeit aufgrund der Pandemiesituation nur wenige persönliche Treffen möglich gewesen seien. Eisenlohr hofft, dass sich dies bald ändere und sie vermehrt persönlich mit ihren Bürgern und Bürgerinnen in Kontakt treten könne. Zumal nun auch die Fortschreibung des Stadtentwicklungsprogramms (STEP 2020) anstehe, im Rahmen dessen sie mit unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen über wichtige Zukunftsthemen sprechen wolle.

Die Digitalisierung sei in der Pandemie, aber auch darüber hinaus ein sehr wichtiges Thema. Eine große Baustelle für die Kommunen sei vor allem die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Diese seien zwar notwendig, aber durch die Änderungen zunächst eine Belastung für die zuständigen Mitarbeiter. „Viele digitale Vorgänge sind immer noch zu umständlich und zeitintensiv“, bemängelt Eisenlohr. Auch Karrais als Digitalisierungsexperte sieht hier erhebliches Verbesserungspotenzial: „Wenn wir fertig sind, erlaubt das mehr Automatisierung. Das hilft in der Zukunft, dass das knapper werdende Personal sich verstärkt um die restlichen Aufgaben kümmern kann. Da haben wir aber noch einen weiten Weg vor uns, da die Regierung zu wenig Druck macht, dass es vorangeht.“

Beim gegenseitigen Informationsaustausch kam das Dauerthema Talumfahrung zur Sprache, zu der es laut Eisenlohr im Februar einen nächsten Termin mit dem Regierungspräsidium gebe. Der Landtagsabgeordnete konnte berichten, dass er selbst bereits beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr in der Sache vorstellig wurde, um auf dem Laufenden gehalten zu werden.

Das Ansinnen der Reaktivierung der Schienenverbindung zwischen Schramberg und Schiltach war ein weiteres lokales Thema. Die Machbarkeitsstudie dazu werde von Seiten der Stadtverwaltung begrüßt. Ein guter Nahverkehr, der die Wohn- und Arbeitsplätze wie auch die Anbindung zu den Schulen berücksichtigt, sei wichtig. Denis Bendigkeit betonte, dass eine Anbindung des Sulgens in das Netz wichtig sei, da hier viele Menschen wohnten und viele Arbeitsplätze lägen. „Es wäre nicht sinnvoll, nur die Kernstadt anzubinden“, findet Bendigkeit.

Karrais informierte über die aktuellen Themen auf Landesebene. Im Klimasektor werde vor allem die Einführung der Photovoltaik-Pflicht und deren Auswirkungen auf die Kommunen und Häuslebauer diskutiert. Bei städtischen Neubauten, so Eisenlohr, sei die Aufrüstung auf Photovoltaik statisch bereits berücksichtigt worden (zum Beispiel bei der Berneckschule und Kita Don Bosco). In diesem Zuge äußerte die Oberbürgermeisterin den Wunsch nach Fördermöglichkeiten, von denen Kommunen profitieren könnten. Beim Thema Windkraft verwies sie auf die bereits stehenden Windkraftanlagen auf der Falkenhöhe (Stadtteil Tennenbronn). Der Breitbandausbau, für den es nun ein verbessertes Förderprogramm vom Bund gebe, wurde von Karrais als weiteres wichtiges Themenfeld genannt.

 

Stuttgart. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat sich in seiner Sitzung am Freitag, 28. Januar 2022, mit einem Antrag der FDP/DVP zum Vorgehen beim Kormoran in Baden-Württemberg befasst und sich mit der Ausbreitung des Bibers im Land, einem Antrag der SPD, beschäftigt. Das hat der Ausschussvorsitzende Daniel Karrais (FDP/DVP) mitgeteilt.

 Beide Tierarten haben sich in den vergangenen 20 Jahren stark im Land verbreitet. Der Brutbestand des Kormorans hat sich von 2000 bis 2018 versechsfacht, der Sommerbestand an Kormoranen in Baden-Württemberg wird auf rund 7.000 Vögel geschätzt. Insbesondere am Bodensee werden fischereiwirtschaftliche Schäden durch den Kormoran beklagt. Über die Notwendigkeit eines länderübergreifenden Kormoranmanagements herrschte Einigkeit im Ausschuss, berichtete Karrais. „Durch die Vergrämungsmaßnahmen in Nachbarländern sammeln sich die Tiere bei uns am Bodensee und sorgen für Probleme in Fischerei und Landwirtschaft“, gab der Vorsitzende die Auffassung der Opposition wieder, die sich bei Umweltministerin Thekla Walker nach der künftigen Strategie erkundigt habe.

 Die genauen Auswirkungen des Kormoranbestandes am Bodensee auf die Fischbestände, neben weiteren Einflussgrößen wie der Quagga-Muschel, und mögliche Maßnahmen werden aktuell im Rahmen einer Vorstudie des Landwirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums ermittelt. Man rechne im Laufe des Jahres mit den Ergebnissen, aus denen sich dann der weitere Umgang mit dem Thema ergeben werde, fasste Karrais die Angaben von Ministeriumsseite zusammen.

 Bezüglich der Entwicklung der Biberpopulation in Baden-Württemberg, die derzeit etwa 7.000 Tiere umfasst, schätzte der Ausschuss das gegenwärtige Management als erfolgreich ein, berichtete Karrais. Insbesondere die Verbreiterung von Gewässerrandstreifen auf zehn Metern habe nach Angaben des Umweltministeriums zu einer Reduzierung der Konflikte mit der Landwirtschaft beigetragen, so der Ausschussvorsitzende.

 Vonseiten der SPD sei gefordert worden, einen Entschädigungsfond für vom Biber verursachte Schäden einzurichten. Dieser würde bei der Akzeptanz des Tieres gerade in der Landwirtschaft für einen erheblichen Sprung nach vorne sorgen. Regierungsfraktionen und Ministerium lehnten eine generelle Entschädigungspflicht Karrais zufolge aber ab. Besser sei es, punktgenau zu entschädigen. Auf Nachfrage der Opposition hin habe Ministerin Walker zudem berichtet, dass das für 2019 geplante Modellprojekt zum weiteren Bibermanagement an der Donau inzwischen gestartet sei.

 „Besonders der Biber führt immer wieder zu Problemen vor Ort, wenn das Tier Dämme baut und für Überflutungen sorgt. Darum ist es wichtig, dass das Umweltministerium die Entwicklung der Population auf dem Schirm hat,“ sagte Karrais zusammenfassend.

 Weiterer Beratungsstoff war der Klimaschutz in Mooren, ein SPD-Antrag, in dem es um die Bindung klimaschädlicher Gase in Landwirtschaft, Wald und Mooren und durch Technik ging. Da derzeit noch keine belastbaren Zahlen vorliegen, werde das Ministerium weitergehende Informationen zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen.

 

FDP/DVP-Fraktion legt Gesetz für verpflichtende Open Data – Strategie vor

Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, erläutert in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der FDP/DVP zur Verankerung verpflichtender Open Data – Regelungen im E-Government-Gesetz.

Verwaltungsdaten sollen demnach datenschutzkonform, frei und digital zur Verfügung gestellt werden. Dieser erste Gesetzentwurf seiner Fraktion in der Legislaturperiode sei bewusst gewählt, um die Wichtigkeit der Digitalisierung als Zukunftsfrage zu unterstreichen.

„Bei unserem Gesetzentwurf zu Open Data geht es nicht nur um Digitalisierung, Informationsfreiheit, mehr Transparenz und Chancen für die Wirtschaft. Es geht um eine Wende hin zu einer offeneren Verwaltung mit einem modernen Verständnis gegenüber einem mündigen Bürger. Nachdem sich die sogenannte ‘Politik des Gehörtwerdens’ zu einer ‘Politik des Überhörtwerdens’ gewandelt hat, ist es kein Wunder, dass diese Koalition unseren Vorschlag für einen einfacheren Zugang zu Informationen ablehnt.

In der ersten Lesung, sowie bei der Beratung im Innenausschuss wurde deutlich, dass die Regierungsfraktionen keine Argumente für eine Ablehnung dieses guten Gesetzentwurfs haben. Open Data ist ein zukunftsweisendes Thema, das von der rückwärtsgewandten Grün-Schwarzen Koalition vollständig vergessen wurde. Die Notwendigkeit zur Bereitstellung von Open Data wurde auch im Rahmen der Anhörung von den betroffenen Verbände untermauert, deren Verbesserungsvorschläge zum Datenschutz, zur Barrierefreiheit und zur Verwendung von Daten des Rechnungshofes wir nun berücksichtigt haben. Auf Bundesebene geht die Ampel-Koalition der Festschreibung eines Rechtsanspruchs auf Open Data sogar noch einen Schritt weiter. Es wird also höchste Zeit, dass Baden-Württemberg hier nachzieht. Die Landesregierung zögert wohl, weil sie Angst hat, dass bei einer Open Data-Pflicht offensichtlich wird, wie schlecht es um die Digitalisierung der Verwaltung steht.

Die Bereitstellung offener Daten hat eine hohe Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft. Die baden-württembergische Verwaltung ist jedoch noch immer nicht dazu verpflichtet, die von ihr vorgehaltenen, anonymisierten Datensätze der Öffentlichkeit frei zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung verspielt damit enormes Wertschöpfungspotenzial. Das wollen wir mit diesem Gesetz schleunigst ändern. Besonders die Datenbestände der öffentlichen Hand, wie Geo- und Wetterdaten, aber auch Verkehr- und Infrastrukturdaten, sind von besonders hoher Qualität, sodass deren Verfügbarkeit für Anwendungen, von der Parkplatz-App bis zu einem effektiven Frühwarnsystem im Katastrophenfall, einen großen Mehrwert für Innovation und Fortschritt bietet. Für Privatpersonen wird durch Open Data schließlich die Transparenz staatlichen Handelns erhöht und ihre Teilhabe vereinfacht. Es gibt also keinen Grund den Schritt zu mehr Open Data nicht zu wagen!”

 

Land soll Lizenzvertrag der luca App kündigen

Zum heutigen Austausch zur Weiternutzung der luca App unter Beteiligung von Kritikern, Betreibern und Vertretern verschiedener Gesundheitsämter, sagte der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Daniel Karrais,:

„Die ursprüngliche Intention, die Zettelwirtschaft in der Gastronomie komfortabler zu gestalten, ist inzwischen hinfällig, weil sich die Nachverfolgung mittlerweile ganz anders gestaltet. Der Mehrwert der luca-App ist damit nicht mehr gegeben. Der Einsatz von Tracing-Apps und Check-In-Funktionen bietet prinzipiell einen wertvollen Beitrag zur Reduktion des Infektionsgeschehens. Aber die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme muss jetzt überprüft werden, vor allem, wenn sie mit hohen Lizenzgebühren wie bei der luca-App verbunden sind. Hinzu kommt, dass Daten aus der luca-App mittlerweile nur noch in gesonderten Fällen von Gesundheitsämtern genutzt werden, Daten offenbar aber mittlerweile zu anderen Zwecken als zur Pandemiebekämpfung genutzt werden oder dies zumindest versucht wird. Vor dem Hintergrund des geringen Nutzens von luca, ist es das Datensicherheits-Risiko nicht wert, die App weiter zu nutzen.“

Jochen Haußmann, als gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion ergänzt:

„Die heutige Veranstaltung des Sozialministeriums hat sehr deutlich gemacht, dass die Gesundheitsämter die luca-App kaum noch sinnvoll nutzen können. Die nötigen Funktionen der Kontaktnachverfolgung bietet auch die Corona-Warn-App (CWA), für deren Fortentwicklung die MPK wie auch heutige Experten plädieren. Beim aktuellen Infektionsgeschehen ist eine digitale Kontaktpersonennachverfolgung durch die luca-App nicht mehr angebracht. Selbst aus dem Sozialministerium heraus hält man die Kontaktpersonennachverfolgung in der Gastronomie für nicht mehr zwingend erforderlich. Wir fordern die Landesregierung daher auf, den Vertrag für die luca-App nicht zu verlängern.“

Landesregierung verschläft beim Thema Wasserstoff die Zukunft

Zur Forderung des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages BWIHK, dass die Landesregierung endlich mehr Tempo und Planungssicherheit beim Thema Wasserstoff sicherstellen müsse, sagte der energiepolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Frank Bonath:

„Statt in durchwachten Nächten über immer neuen Einschränkungen der Bürgerbeteiligung beim Windkraftausbau zu brüten und die Zukunft unserer Energieversorgung zu verschlafen, täte die Landesregierung gut daran, endlich die richtigen politischen Rahmenbedingungen zu schaffen, um mit Wasserstoff effektiven Klimaschutz, zukunftsfähige Arbeitsplätze und nachhaltigen Wohlstand zu sichern. Mit ihrer Hilflosigkeit und ihrem ständigen Verweisen auf Berlin und Brüssel gefährdet die Landesregierung, wie die Aussagen des BWIHK eindrücklich bestätigen, die gelingende Energiewende und die Zukunftsfähigkeit unseres Industrie- und Wirtschaftsstandorts. Der Weckruf der Industrie muss nun endlich gehört werden. Wagen wir endlich mehr Fortschritt – auch bei Wasserstoff.“

Der Sprecher für Klimaschutz, Daniel Karrais, ergänzte:

„Seit Jahren drängen wir im Parlament auf einen zügigen, unbürokratischen und technologieoffenen Wasserstoffhochlauf in Baden-Württemberg. Erst vor wenigen Tagen haben wir mit unserer Großen Anfrage an die Landesregierung einmalmehr den Auftakt gegeben, den technologieoffenen Wasserstoffhochlauf in Baden-Württemberg ins Zentrum der politischen Aufmerksamkeit zu rücken und die auch von der BWIHK ins Auge gefasste Untätigkeit der Landesregierung zu durchleuchten. Den Forderungen der Industrie, beim Thema Wasserstoff endlich mehr Tempo und Planungssicherheit zu gewährleisten, stimmen wir daher ausdrücklich zu.“